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E-Mail an den Landesbeauftragten für den Datenschuz und die Informationsfreiheit Baden Württemberg

(ein wnnig um Schiebfhler bereiningt, die mir pasiren, wenns shanell geht - inkl. meiner ganz persönlichen "udn"-Schäche)

Einen schönen guten Tag,

mit der DSGVO haben Sie ja ganz schön einen "Meilenstein" geschaffen.

Wir kümmern uns seit 1995 um das Internet und erbringen Dienstleistungen für viele kleine und mittelständische Betriebe. Jetzt nach fast 25 Jahren voller Chaos und zügelloser Unsitten im Internet haben wir endlich mal jemanden, der das weltweite Internet mal so richtig aufräumt (und bezogen auf meine Kunden, die ihre Interseiten einfach zugemacht haben, kann man sogar sagen: ausräumt), um endlich die Nutzung des Internets sicherzustellen. Eine Kommission der EU in Zusammenarbeit mit unserem Bundestag und Bundesrat.

Wir und unsere Kunden sind schon öfter Abmahnopfer von speziellen Abmahnanwälten geworden und aktuell habe ich auch wieder eine Klage vom Landgericht Berlin (wegen dem automtisch mit Anwaltskosten belegten Anwaltszwang) zugestellt bekommen über mehr als 6.000 Euro und die mit einer Zahlung von 250.000 Euro bewehrte Unterlassungserklärung vorliegen für ein ehemals im Jahr 2002 über Pixelquelle frei lizenziertes Bild von ca. 280x160 Pixeln.

Also gilt nicht die in den letzten Tagen gern gelesene Beschwichtigung , dass die Justiz verhältmässig urteilt - aktuell kaufen wir nämlich solche Bilder (und sogar viel bessere) für maximal 3 bis 4 Euro.

Ich, meine Mitarbeiter und unsere Kunden treibt eine Angst um, die laut Medien vollig unbegründet und an den Haaren herbeigezogen ist. Angst macht mir nur, das diese Angst alle meine über 1000 Kunden gepackt hat - und da sind richtig erfolgreiche Unternehmen drunter, von denen ich bisher dachte, die wissen, wann sie Angst haben müssen und wann nicht.

Da Sie als Profis und als staatlich zuständige Stelle auf Ihrer Webseite maximal solche unverbindliche Unterlagen bereitstellen wie:


BUNDESDATENSCHUTZGESETZ NEU Gültig ab 25.5.2018; nicht-amtliche Fassung (ist das Ihre Ernst? Gültig - aber nicht amtlich?)

bin ich verzweifelt weil ich auch bei der "Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" nichts brauchbares finde, habe ich mal in Bayern gespickelt, weil die wenigstens ein paar Unterlagen bereitstellen, die aber für BaWü wohl keine Gültigkeit haben, wenn sie überhaupt eine haben, weil die sind wohl auch nicht echt gültig und verbindlich.

In mühsamer Arbeit von "ein paar Minuten, wie ich überall lese" habe ich in den drei Tagen der Pfingstfeiertage zusätzlich zu meiner internen Dokumentation, unserem Organisationshandbuch und unserer (zusätzlich zum Arbeitsvertag geltenden) Mitarbeiterinformation zu Geheimhaltung und anderen Pflichten die auf der Bayrischen Seite gefundenen Dinge nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und anschliessend (weil das Ausfüllen mit Kugelschreiber aus meiner Sicht anachronistisch ist) von meinen Mitarbeitern für mich ausfüllbare PDFs erstellen lassen.

Um meine Kunde zu informieren, habe ich meine internen Unterlagen auf www.haustechnik.de bereitgestellt, von wo aus vor allem Mitglieder und Freunde unseres Haustechnik-Vereins diese auch herunterladen können und evtl. sogar für sich selbst verwenden. Einfach, damit die nicht auch noch ihre Zeit mit Kugelschreiber verbringen oder mit Kopieren und drüberpinseln.

Schauen Sie sich das bitte an und bestätigen Sie, dass das so richtig ist. Gerne übersende ich Ihnen auch eine Liste von ca. 100 Impressi und Datenschutzerklärungen auf Homepages von unseren Kunnden die wir für die eingebunden haben), für die niemand eine Rechtskonformität bestätigen kann und wir selbst keine Anwälte sind und nicht mal beraten dürfen (wenngleich draussen viele Datenschutzbeauftragte rumrennen, die gar keine Anwälte sind, und trotzdem "beraten". Die müsste ich jetzt alle deswegen anzeigen.)

Das Übersenden der Liste macht aber erst Sinn, wenn Sie es können - also bitte ich erst einmal, ergänzend zu der Würdigung der Dinge auf www.haustechik.de) um Rechtssicherheit auf meiner Homepage www.vfnm.de auch unter besonderer Würdigung des dort von uns bereitgestellten DSGVO-Vertrags.

Außerdem bitte ich um Würdigung des unten stehenden Schriftverkehrs, den ich von Ihrer Polizei polizei.bwl.de erhielt, nachem ich eine ordnungsgemäße Anzeige nach DSGVO erstattet hatte. Die dort angeschriebene Stelle ist die, die uns bislang immer geholfen hat, wenn wir Angriffe aus Fernost und anderen Teilen der Welt auf unsere Systeme am Ende gemeinsam bekämpft und abgewehrt haben.

Aber auch dort kann man mir nicht helfen. Der "Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" habe ich inzwischen auch schon 3 Emails geschickt (Anmerkung -  es waren 2 ans bfdi und 1 ans bafa mit Kopie ans bfdi). Die bestätigt noch nicht mal den Eingang (Anmerkung: nach Anruf dort, wurde mir der Eingang tel. bestätigt mit Hinweis darauf, das die Eingänge nicht automatisch bestätigen - am 30.05.2018 9:51 Uhr Eingangsbestätigung für eins der Emails nach mehr als 7 Tagen). Mal sehen, ob ich von Ihnen wenigstens eine Eingangsbestätigung bekomme. (Anmerkung: Automatische Eingangs Bestätigung am 28.05.2018 14:30)

Gerne erwarte ich Ihre Mitteilung.

Viele Grüße

Ralf Muckenhirn

info@vfnm.de

0761 47010



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